Mindestlohn: Falsches Rezept, fatale Nebenwirkungen
214. Mai 2014 von Schlemihl
Ein landesweiter Mindestlohn von 4000 Franken kann das Working-Poor-Problem nicht lösen. Im Gegenteil, ein Mindestlohn in dieser Höhe hat fatale Nebenwirkungen: Steigende Arbeitslosigkeit (insbesondere bei den Jugendlichen), Steigende Preise und Existenzbedrohung für gewisse Kleinstunternehmen.
Reallöhne so hoch wie nie zuvor
In den letzten Monaten war in der politischen Diskussion sehr viel von angeblichem Lohndumping zu hören und zu lesen. Vor der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative war es vor allem die SVP, die von angeblichem Lohndumping als Folge der Personenfreizügigkeit sprach (interessanterweise scheint dieses Problem für die SVP im Vorfeld der Mindestlohninitiative plötzlich nicht mehr zu existieren). Heute sind es vor allem die SP, die Grünen und die Gewerkschaften, die von Lohndumping sprechen. Die Realität sieht indes anders aus: Noch nie hat man in der Schweiz real so viel verdient wie heute. Die entsprechenen Erläuterungen in meinem Artikel im Vorfeld der Masseneinwanderungsinitiative.
Tieflohn ist nicht gleich Armut
Auch wenn wir in den letzten Jahren eine sehr positive Reallohnentwicklung hatten, heisst das nicht, dass die Working-Poor-Problematik in der Schweiz nicht existieren würde. Nach wie vor sind die Lebensunterhaltskosten in der Schweiz sehr hoch und nach wie vor gibt es Vollzeiterwerbstätige, die von ihrem Lohn nicht leben können. Gemäss der Schweizer Arbeitskräfteerhebung (SAKE) lag die Working-Poor-Quote in der Schweiz 2006 bei 4,5%. Diese Problematik gilt es ernst zu nehmen und darf keinesfalls beschönigt werden.
Allerdings sind eben Tieflöhne und Working-Poor nicht gleichzusetzen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des seco aus dem Jahr 2013. Basierend auf den Zahlen von 2010 verdienten 8,2% der Beschäftigten weniger als 22 Franken pro Stunde (Heute sind es rund 7%). Gleichzeitig sind aber gemäss SAKE aus dem Jahr 2006 nur rund ein Achtel der Tieflohnbezüger Working-Poor. Und das obwohl die Tieflohngrenze damals bei 3783 Franken pro Monat festgelegt wurde und damit klar unter den als Mindestlohn geforderten 4000 Franken (enspricht 22 Franken pro Stunde) liegt.
Andererseits verdienten 2006 die Hälfte der Working-Poor über 4267 Franken pro Monat und gar 2 Drittel waren keine Tieflohnbezüger. Gemäss SAKE sind nur 1,3% der Arbeitnehmenden Working-Poor mit Tieflohn. Diese Zahlen zeigen, dass die Working-Poor-Problematik mit einem Mindestlohn von 4000 Franken nicht gelöst wird.
Vor allem junge Neueinsteiger betroffen
Die Studie des seco zeigt zudem, dass vor allem junge Neueinsteiger weniger als 22 Franken pro Stunde verdienen. Sobald diese Arbeitnehmenden längere Zeit in einem Betrieb arbeiten und Berufserfahrung sammeln können, steigt ihr Lohn in den meisten Fällen über 22 Franken pro Stunde.
Riesige regionale Unterschiede bei den Lebensunterhaltskosten
Die regionalen Unterschiede in der Schweiz betreffend Lebensunterhaltskosten sind riesig. So lag die Durchschnittsmiete 2012 im Kanton Zürich für eine 3-Zimmer-Wohnung bei rund 1450 Franken netto. Im Kanton Jura hingegen nur bei rund 800 Franken (Quelle: BFS). D.h. im Kanton Zürich zahlte man über 80% mehr Miete. Die Unterschiede zwischen den Städten Zürich oder Genf und einer Landgemeinde im Kanton Jura wäre noch grösser.
Auch diese riesigen regionalen Unterschiede zeigen, dass ein einheitlicher landesweiter Mindestlohn völlig ungeeignet ist um Armut zu bekämpfen.
Vor allem Kleinstunternehmen betroffen
Von einem Mindestlohn betroffen wären in erster Linie Kleinstunternehmen. Bei Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitenden beträgt der Anteil der Stellen mit weniger als 22 Franken Mindestlohn 18%. Bei solchen mit 5-9 Mitarbeitenden 13%.
Gerade für viele solcher Kleinstunternehmen hätte eine staatlich verordnete Lohnerhöhung auf 4000 Franken existenbedrohende Folgen.
Motive für Mindeslöhne
Grundsätzlich gibt es zwei Hauptmotive für die Einführung von Mindestlöhnen:
- Missbrauchsbekämpfung: Ziel ist es, Tiefstlöhne, die aufgrund von Marktversagen (z.B. assysmetrische Information) klar unter dem Marktlohn liegen, zu bekämpfen. Dabei will der Staat verhindern, dass Arbeitgeber Arbeitnehmende, die z.B. schlecht über die marktüblichen Löhne informiert sind, ausbeuten. Die Mindestlöhne liegen hier nicht über dem Marktlohn.
- Bekämpfung von Working-Poor: Ziel ist es, Mindestlöhne einzuführen, die über dem Marktlohn liegen (oder zumindest in gewissen Branchen und für gewisse Qualifikationen), weil der Marktlohn für einen Teil der Arbeitnehmenden nicht zum Leben reicht.
Mindestlöhne in internationalen Vergleich
Zahlreiche OECD-Staaten kennen einen Mindestlohn oder es wird über eine Einführung diskutiert, wie in Deutschland und der Schweiz. Allerdings ist in keinem anderen OECD-Staat der Mindestlohn (auch kaufkraftbereinigt) auch nur annähernd so hoch, wie er in der Schweiz geplant ist. Das gilt selbst für die reiche Hochpreisinsel Luxembourg.
Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit
Für Ökonomen ist klar: Mindeslöhne, die über dem Marktlohn liegen (zumindest für gewisse Branchen oder Qualifikationen), führen zu mehr Arbeitslosigkeit [Motiv 2]. Zwar gibt es zahlreiche empirische Studien über die Auswirkungen von Mindestlöhnen auf die Arbeitslosigkeit, die teilweise auch positive oder keine Effekte ausmachen. Allerdings handelt es sich dabei immer um Studien zu äusserst tiefen Mindestlöhnen, also um Mindestlöhne die unter den Marktlöhnen liegen [Motiv 1].
Entscheidend ist eben die Höhe des Mindestlohns: Je höher ein Mindestlohn ist, gemessen an den Marktlöhnen einer Volkswirtschaft, desto negativer sind die Folgen für die Arbeitslosigkeit. Dient ein Mindestlohn einzig und allein dazu krasse Missbräuche zu bekämpfen und liegt er unter allen Marktlöhnen einer Volkswirtschaft, so hat er auch keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit und je nach dem sogar leicht positive Auswirkungen auf die Gesamtvolkswirtschaft, da er mithilft Marktversagen zu unterbinden.
Bei einem Mindestlohn von 4000 Franken handelt es sich hingegen klar um einen Mindestlohn gemäss Motiv 2. Ein Mindestlohn in dieser Höhe wird also vor allem in gewissen Branchen und gewissen Regionen zu klar mehr Arbeitslosigkeit führen. Und insbesondere junge Arbeitskräft mit wenig Erfahrung wären vermehrt von Arbeitslosigkeit betroffen.
Auswirkungen auf die Preise
Ein Mindestlohn von 4000 Franken führt aber auch in gewissen Branchen zu einer Preissteigerung und damit zu einer allgemeinen Anhebung des Preisniveaus in der Schweiz. Dies hätte wiederum negative Auswirkungen auf die Kaufkraft der Konsumenten. Insbesondere auch die Mehrheit der Working-Poor, die ja nicht vom Mindestlohn profitieren würde, würde darunter leiden.
In Deutschland wurden 2013 Mindestlöhne für Friseure eingeführt (6.50 Euro pro Stunde in den ostdeutschen Bundesländern, 7.50 im Westen). Die Folge war eine Preiserhöhung von 20-30%.
Kleine Gruppe von Gewinnern
Selbstverständlich würden die rund 7% der Arbeitnehmenden, die heute unter 4000 Franken verdienen, von einem Mindestlohn profitieren (Ein Teil von ihnen würde aber wahrscheinlich die Stelle verlieren). Und natürlich würde bei dieser Gruppe auch die Kaufkraft zunehmen, wovon auch die gesamte Volkswirtschaft profitieren würde. Nur: Bei allen anderen würde aufgrund der Preissteigerung eben die Kaufkraft sinken.
Fazit
Ein landesweiter Mindestlohn von 4000 Franken kann das Working-Poor-Problem nicht lösen. Im Gegenteil, ein Mindestlohn in dieser Höhe hat fatale Nebenwirkungen: Steigende Arbeitslosigkeit (insbesondere bei den Jugendlichen), Steigende Preise und Existenzbedrohung für gewisse Kleinstunternehmen.
Es gibt volkswirtschaftlich sinnvollere Ansätze zur Bekämfpung der Working-Poor-Problematik. Zu erwähnen wären hier die negative Einkommenssteuer, der Earned Income Tax Credit oder andere Tax Credit Modelle.
Quellen:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Tieflöhne in der Schweiz und Alternativen zur Mindestlohn-Initiative im Bereich der Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen und für den Erlass von Normalarbeitsverträgen, Bern, 2013.
Bundesamt für Statistik BFS: Tieflöhne und Working Poor in der Schweiz. Ausmass und Risikogruppen auf der Basis der Lohnstrukturerhebung 2006 und der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2006, Neuchâtel, 2008.
Hat dies auf HANELs BLOG rebloggt und kommentierte:
Ein Thema, welches seit mehr als 40 Jahren (auch in Österreich) diskutiert wird. Die Frage die grundsätzlich zu entscheiden ist:
Welches Recht gilt es primär zu verteidigen:
a.) das Recht auf (freies) EINKOMMEN durch garantiertes RECHT auf ARBEIT
b.) das Recht auf (gratis) EINKOMMEN durch arbeitslosen MINDESTLOHN
Dieses Thema sollte GUT durchdacht werden! Kommentare sind willkommen!
Hier sollte man grundsätzlich einen Weg finden, der auch wirklich jeden zufrieden stellen kann. Hier bei uns gibt es einfach viel zu viele Ausnahmen, die das Thema am Ende einfach nur kaputt machen, denn der Schritt für den Mindestlohn, sehe ich schon als sehr wichtig an. In vielen Bereichen ist dies einfach notwendig.