Ventilklausel: dumm, undemokratisch, nutzlos!
18. Mai 2012 von Schlemihl
Der Bundesrat hat entschieden die Ventilklausel für die Einwanderung aus der EU-8 anzurufen. Dieser Entscheid schadet der Schweiz, nützt nichts und missachtet den Volkswillen. Zudem werden die Bilateralen Verträge mit der EU verletzt und wichtige Partner der Schweiz verärgert.
Keine „Masseneinwanderung“ aus Osteuropa
Entgegen der Angstmacherei aus dem nationalkonservativen, isolationistischen Lager im Vorfeld der Personenfreizügigkeitsabstimmungen ist die „Masseneinwanderung“ aus den osteuropäischen EU-Staaten ausgeblieben. Trotz der Aufhebung der Kontigentierung ist die Einwanderung aus der EU-8, d.h. Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen, äusserst bescheiden. Dies war übrigens abzusehen, denn bereits während der Kontigentierung wurden die Kontingente oftmals nicht ausgeschöpft. Zudem darf im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens nur einreisen, wer einen Arbeitsvertrag vorweisen kann. Im letzten Jahr sind aus diesen acht Staaten gerade mal rund 6000 Personen eingewandert, was ein äusserst kleiner Teil der Gesamteinwanderung in die Schweiz ist.
Durch die Ventilklausel werden befristet pro Jahr rund 4000 Personen aus Osteuropa weniger in die Schweiz einwandern. Wobei die Schweizer Wirtschaft (z.B. die Landwirtschaft) auf diese Arbeitskräfte angewiesen ist und diese dann einfach aus Portugal anstatt aus Polen rekrutieren werden. Die Ventilklausel wird also nur zu einer Verlagerung aber keineswegs zu einer Abnahme der Einwanderung führen.
Volk will Personenfreizügigkeit
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat in drei aufeinanderfolgenden Abstimmungen Ja zur Personenfreizügigkeit gesagt. Das letzte Mal im Februar 2009, als es unter anderem um die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den oben genannten acht EU-Staaten ging, sagte das Schweizer Stimmvolk gar mit wuchtigen 60% Ja. Seither hat sich die Einwanderung aus diesen acht Staaten unwesentlich verändert. Mit seinem Entscheid, trotzdem die Ventilklausel anzurufen, missachtet der Bundesrat den Volkswillen!
Kommt hinzu, dass die SVP trotz millionenschwerer Wahlkampagne mit dem Thema „Masseneinwanderung“ nicht punkten konnte und die grosse Verliererin der Wahlen 2011 war. Die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung scheint das Thema Einwanderung also wesentlich differenzierter und sachlicher zu betrachten als der Bundesrat denkt.
Berechtigte Kritik aus der EU
Der Entscheid des Bundesrates wurde von der EU zu Recht harsch kritisiert. Die Ventilklausel wurde konzipiert, damit die Schweiz im Falle einer massiven Zunahme der Einwanderung die Notbremse ziehen kann. Diese massive Zunahme aus der EU-8 ist definitiv ausgeblieben. Damit verletzt der Bundesrat die Grundidee der Ventilklausel!
Zudem verärgert der Bundesrat völlig unnötigerweise zunehmend wichtiger werdende Handelspartner der Schweiz (insbesondere Polen). Auch kann es sich die EU kaum leisten zuzulassen, dass einzelne ihrer Mitglieder von der Schweiz diskriminiert werden.
Fazit: nutzlos, undemokratisch, dumm
Mit der Ventilklausel kann man die Einwanderung in die Schweiz nicht verringern geschweige denn die möglichen Probleme der Einwanderung bekämpfen. Dazu bräuchte es beispielsweise griffige Massnahmen in der Raumplanung.
Der Bundesrat gegründet seinen Entscheid unter anderem damit, er wolle die „Ängste“ der Bevölkerung berücksichtigen. Es gibt aber keinerlei Belege dafür, dass der Bundesrat mit diesem Entscheid im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung handelt. Es besteht vielmehr der Verdacht, dass sich der Bundesrat von einer laut jammernden Minderheit manipulieren lässt.
Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat diesen Entscheid nochmals überdenkt, denn eine Massnahme, die nur schadet und nichts nützt, ist ein einem Wort ausgedrückt – dumm!
Vielleicht wird darauf spekuliert dass die Nutzlosikeit der Klausel dazu führt dass sich die Osteuropäer nicht soo dolle darüber aufregen. Somit währen die Quengler bei uns mit einem Schnuller versorgt und alle Anderen können weitermachen wie bis annhin.